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Reiterferien Pfingsten 27-29.05.2024

- Beitrag veröffentlicht am 15.05.2024 -

Wir freuen uns zu verkünden, dass wir auch dieses Jahr ein Pfingstcamp im Hippenhof mit Übernachtung anbieten können!
Kontaktiert uns per E-Mail: [email protected].
 
Im Zeitraum von
Montag, 27.05.2024 bis Mittwoch, 29.05.2024

ab
10:00 Uhr (Anreise am Montag)
bis
17:00 Uhr (Abreise am Mittwoch)


möchten wir euch folgendes Programm anbieten:

  •   Übernachtung im Mehrpersonenzimmer (Ferienwohnung/Reiterstübchen im Hippenhof)
  •   Frühstück-, Mittag- und Abendessen
  •   Snack- und Getränkeversorgung über den Tag
  •   täglicher Umgang mit dem Pferd und Pony
  •   Fütterung und Versorgung von Pferden und weiteren Hoftieren
  •   mindestens einmal täglich Reiten
  •   Gruppenreitstunden (Einteilung erfolgt nach dem reiterlichen Können)
  •   Ausritte (geführt oder selbstständig) in schönes Gelände im Wald/ am See
  •   Theorieinhalte über Pferdehaltung,  Versorgung, Zubehör und Pflege
  •   Wissensüberprüfungen und Quizze
  •   Geschicklichkeitsparcours
  •   zusätzlich weitere Programmpunkte mit dem Pferd wie  Wettbewerbe
  •   Grundlagen der Boden- und Freiarbeit mit dem Pferd
  •   Kreative und naturgebundene Freizeitgestaltung in der restlichen Zeit
  •   Lagerfeuer und Stockbrot

 
Sicherlich haben wir nicht alles erwähnt, aber es erwartet euch mit Sicherheit ein spannendes und abwechslungsreiches Programm, angepasst an alle Altersstufen! Bei Fragen, Wünschen oder Vorschlägen könnt ihr uns gerne jederzeit kontaktieren. Wir schauen, was sich einbringen lässt.

 

 

Das solltet ihr mitbringen:

  •   Bekleidung für 3 Tage: Fleecejacke, T-Shirts, Jeans, feste Laufschuhe, bequeme und warme Bekleidung für Abende, Pullover, (warme) Socken, Unterwäsche, Schal, Mütze, Stirnband, Handschuhe
  •   Reit-/Regenjacke
  •   Reithelm
  •   Reitstiefel/Reitstiefeletten mit Chaps, nach Absprache festes Schuhwerk mit Absatz
  •   Reitsocken
  •   Reitweste/Schutzweste
  •   Reithandschuhe
  •   Arbeitshandschuhe
  •   Reithose(-n)
  •   Freizeitschuhe, die dreckig werden dürfen
  •   warme/wasserdichte Schuhe, ggf. Gummistiefel
  •   Dusch-/Handtücher
  •   Kosmetikbeutel mit Zahnbürste, Zahnpasta, Shampoo, Haarbürste etc.
  •   Haargummis (Haare müssen unter dem Helm zusammengebunden sein)
  •   Sonnencreme
  •   Badeanzug
  •   Auflistung bei Unverträglichkeiten/Allergien (Absprachen bitte bereits vorher treffen)
  •   Medikamente (bei Bedarf)
  •   Schlafanzug
  •   Kopfbedeckung (Cap oder Hut)
  •   ggf. Insektenspray zur Vorbeuge/zur Behandlung von Insektenstichen
  •   bitte kein eigenes Pferdeputzzeug oder Zubehör mitbringen
  •   ggf. auffüllbare Trinkflasche
  •   falls vorhanden Turnschläppchen
  •   Hausschuhe
  •   Badeschuhe (FlipFlops/Crocs)
  •   ggf. Mobiltelefon und Ladekabel
  •   Rucksack
  •   Versicherten- oder Krankenkassenkarte
  •   ggf. Taschengeld
  •   (Blasen-) Pflaster


Zudem benötigen wir selbstverständlich die Erreichbarkeit eurer Eltern oder sonstiger Personen, die wir bei Bedarf verständigen können. Die Teilnahme am Pfingstcamp ist auch ohne Übernachtung möglich, hierdurch verändert sich die Kursgebühr allerdings nicht.

 

Teilnehmer 

  • bis zu 12 Personen
  • Kinder ab 6 bis 17 Jahre 


Kursgebühr

  • Kind/Jugendliche/-r | je 270,- (bei Kursende am 29.05.2024)

 

Eine verbindliche Anmeldung ist bis zum 22.05.2024 erforderlich und erfolgt ausschließlich durch die vollständige Begleichung der Kursgebühr als Überweisung auf unser Konto. Die Kursgebühr verfällt bei Nichtinanspruchnahme und wird nicht erstattet.
 
Für die Teilnahme gilt unser Reitvertrag. Dieser muss unterschrieben und vor Kursbeginn dem Personal ausgehändigt werden. Wir behalten uns vor Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche gegen die Verhaltensregeln oder die guten Sitten verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.

Wir freuen uns auf Euch!

Reitkarten Osterspecial

- Beitrag veröffentlicht am 27.03.2024 -

Für die Kartenbestellung bitten wir um Kontakt per E-Mail oder WhatsApp!

Reitkarten Weihnachtsspecial

- Beitrag veröffentlicht am 15.12.2023 -

Für die Kartenbestellung bitten wir um Kontakt per E-Mail oder WhatsApp!

Reiterferien Pfingsten 05-09.06.2023

- Beitrag veröffentlicht am 01.03.2023 -

Wir freuen uns zu verkünden, dass wir dieses Jahr ein Pfingstcamp im Hippenhof mit Übernachtung anbieten können!
Kontaktiert uns per E-Mail: [email protected].
 
Im Zeitraum von
Montag, 05.06.2023 bis Freitag, 09.06.2023
ab
09:00 Uhr (Anreise am Montag)
bis
14:00 Uhr (Abreise am Freitag)

möchten wir euch folgendes Programm anbieten:

  •   Übernachtung im Mehrpersonenzimmer (Ferienwohnung/Reiterstübchen im Hippenhof)
  •   Frühstück-, Mittag- und Abendessen
  •   Snack- und Getränkeversorgung über den Tag
  •   täglicher Umgang mit dem Pferd und Pony
  •   Fütterung und Versorgung von Pferden und weiteren Hoftieren (Esel, Rinder, Schweine, Hühner, Kaninchen, Schafe, Gänse)
  •   mindestens einmal täglich Reiten
  •   Gruppenreitstunden (Einteilung erfolgt nach dem reiterlichen Können)
  •   Ausritte (geführt oder selbstständig) in schönes Gelände im Wald/ am See
  •   Theorieinhalte über Pferdehaltung,  Versorgung, Zubehör und Pflege
  •   Wissensüberprüfungen und Quizze
  •   Geschicklichkeitsparcours
  •   Voltigieren und Spiele auf dem Pferd
  •   zusätzlich weitere Programmpunkte mit dem Pferd wie Hofturniere und Wettbewerbe
  •   Grundlagen der Boden- und Freiarbeit mit dem Pferd
  •   Kreative und naturgebundene Freizeitgestaltung in der restlichen Zeit
  •   Lagerfeuer und Stockbrot
  •   Nachtwanderung

 
Sicherlich haben wir nicht alles erwähnt, aber es erwartet euch mit Sicherheit ein spannendes und abwechslungsreiches Programm, angepasst an alle Altersstufen! Bei Fragen, Wünschen oder Vorschlägen könnt ihr uns gerne jederzeit kontaktieren. Wir schauen, was sich einbringen lässt.

 

 

Das solltet ihr mitbringen:

  •   Bekleidung für 5 Tage: Fleecejacke, T-Shirts, Jeans, feste Laufschuhe, bequeme und warme Bekleidung für Abende, Pullover, (warme) Socken, Unterwäsche, Schal, Mütze, Stirnband, Handschuhe
  •   Reit-/Regenjacke
  •   Reithelm
  •   Reitstiefel/Reitstiefeletten mit Chaps, nach Absprache festes Schuhwerk mit Absatz
  •   Reitsocken
  •   Reitweste/Schutzweste
  •   Reithandschuhe
  •   Arbeitshandschuhe
  •   Reithose(-n)
  •   Freizeitschuhe, die dreckig werden dürfen
  •   warme/wasserdichte Schuhe, ggf. Gummistiefel
  •   Dusch-/Handtücher
  •   Kosmetikbeutel mit Zahnbürste, Zahnpasta, Shampoo, Haarbürste etc.
  •   Haargummis (Haare müssen unter dem Helm zusammengebunden sein)
  •   Sonnencreme
  •   Badeanzug
  •   Auflistung bei Unverträglichkeiten/Allergien (Absprachen bitte bereits vorher treffen)
  •   Medikamente (bei Bedarf)
  •   Schlafanzug
  •   Kopfbedeckung (Cap oder Hut)
  •   ggf. Insektenspray zur Vorbeuge/zur Behandlung von Insektenstichen
  •   bitte kein eigenes Pferdeputzzeug oder Zubehör mitbringen
  •   ggf. auffüllbare Trinkflasche
  •   falls vorhanden Turnschläppchen
  •   Hausschuhe
  •   Badeschuhe (FlipFlops/Crocs)
  •   ggf. Mobiltelefon und Ladekabel
  •   Rucksack
  •   Versicherten- oder Krankenkassenkarte
  •   ggf. Taschengeld
  •   (Blasen-) Pflaster


Zudem benötigen wir selbstverständlich die Erreichbarkeit eurer Eltern oder sonstiger Personen, die wir bei Bedarf verständigen können. Die Teilnahme am Pfingstcamp ist auch ohne Übernachtung möglich, hierdurch verändert sich die Kursgebühr allerdings nicht.

 

Teilnehmer 

  • bis zu 12 Personen
  • Kinder ab 6 bis 17 Jahre 


Kursgebühr

  •  Kind/Jugendliche/-r | je 450,-
  •  Geschwisterkind/-er | je 400,-

 

Eine verbindliche Anmeldung ist bis zum 01.05.2023 erforderlich und erfolgt ausschließlich durch die vollständige Begleichung der Kursgebühr als Überweisung auf unser Konto. Die Kursgebühr verfällt bei Nichtinanspruchnahme und wird nicht erstattet.
 
Für die Teilnahme gilt unser Reitvertrag. Dieser muss unterschrieben und vor Kursbeginn dem Personal ausgehändigt werden. Wir behalten uns vor Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche gegen die Verhaltensregeln oder die guten Sitten verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.

Wir freuen uns auf Euch!

2. Reiterflohmarkt im Hippenhof

- Beitrag veröffentlicht am 09.03.2023 -

Wir laden euch herzlich zu unserem zweiten Reiterflohmarkt ein!
Teilen erwünscht!

Welsh-B Deckhengst für die Saison 2023

- Beitrag veröffentlicht am 30.01.2023 -


Unser Welsh-B Hengst Wildzang's Dakar steht auch diese Saison wieder für Fremdstuten im Natursprung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!

[email protected]
+49 1577 7314614

Website im Umbau

- Beitrag veröffentlicht am 29.01.2023 -


Unsere Website befindet sich im Umbau. Manche Inhalte sind möglicherweise nicht mehr wahrheitsgemäß oder aktuell. Die Erhaltung der Website dient zur Ermöglichung der Kontaktaufnahme. Für die Zusendung von aktuellen Angeboten kontaktieren Sie uns bitte schriftlich per E-Mail oder WhatsApp, alternativ telefonisch. Am liebsten lernen wir Sie jedoch persönlich kennen!

[email protected]
+49 1577 7314614

Eröffnung am neuen Standort

- Beitrag veröffentlicht am 01.01.2023 -


Wir heißen euch herzlich Willkommen an unserem neuen Standort in 78355 Hohenfels-Deutwang. Wir werden beherbergt durch das Hofgut Hippenhof und konnten erfreulicherweise auch unsere Abteilung mit Reitsportartikeln erweitern! Auch haben wir ein paar neue Pferdchen und eine frisch aufbereitete Sattelkammer. Kommt uns besuchen und lasst euch überraschen. Wir sind auf der Suche nach motivierten Reitbeteiligungen.

P.S.: Wer bestimmtes Zubehör sucht, kontaktiert uns am besten per E-Mail oder WhatsApp vorab!

Kein Reitbetrieb!

- Beitrag veröffentlicht am 15.07.2022 -


Wir haben aufgrund diverser Umstände am 30.06.2022 entschieden den Jägerhof in Pfullendorf zu verlassen und führen seit dem keinen Reitbetrieb mehr! Private Reitbeteiligungen sind möglich, jedoch findet auf unbestimmte Zeit kein Reitunterricht mehr statt. Diese Homepage ist somit nicht mit allen Inhalten aktuell, wird aber bis zur Veränderung so beibehalten, um eine Kontaktaufnahme mit uns zu ermöglichen. Die Meldung erfolgt wieder hier.

Wir sind umgezogen!

- Beitrag veröffentlicht am 01.07.2022 -


 Jeder Abschied ist schwer aber manchmal notwendig, um Neues zu schaffen.
Wir haben aufgrund diverser Umstände am 30.06.2022 entschieden den Jägerhof in Pfullendorf zu verlassen und sind zum Monatsanfang in einem zweitägigen Umzug mit unseren Pferden und dem ganzen Hab und Gut, nach Hohenfels-Deutwang in den Hippenhof umgezogen.

Bis es hier einmal weitergehen kann wie bislang gewohnt, liegt noch ein weiter Weg vor uns. Wir bitten um Geduld und Danken für die zahlreiche Unterstützung beim Umzug und auch, im Beistand und den vielen Gesprächen in den letzten Tagen, Wochen, Monaten. Gerne könnt ihr uns kontaktieren, falls ihr die Pferdchen besuchen wollt. Wir vergeben aktuell einige Reitbeteiligungen.
Mit uns umgezogen sind Sally, Shannon, Lex, Dakar, Milla, Rieke, Frieda, Emmi und Pauline. Die Ponyomis Jessy und Mara haben einen liebevollen Rentnerplatz bei unserer Marina erhalten, ihre langjährige Reitbeteiligung bis zum Umzug.

Wir trauern um Josef Anton Jäger, den Eigentümer des Jägerhofes, der am 30.06.2022 verstorben ist. 

Ruhe in Frieden lieber Sepp!

Kinder-Erlebnistag Reiten Fasnachtsferien am 05.03.2022

- Beitrag veröffentlicht am 20.02.2022 -


 Wir laden euch herzlich ein, an unserem Kinder-Erlebnistag am 05.03.2022 im Zeitraum von 14:00 bis 18:00 Uhr teilzunehmen. Das Mindestalter beträgt 5 Jahre. Schwerpunkt wird an dem Tag der Umgang mit dem Pferd und Pony sein. Wir werden die Pferde gemeinsam füttern, putzen, pflegen, Mähnen flechten und im Anschluss, je nach Kenntnisstand geführt, an der Longe oder frei reiten. Weitere Programmpunkte werden wetterabhängig gewählt. Der Kurs findet unter Beachtung der Corona-Hygieneauflagen statt. Näheres dazu kann unserer Homepage entnommen werden. In der schulfreien Zeit, ist die Vorlage eines zertifizierten, negativen Schnelltestes zur Teilnahme erforderlich. Der Test kann alternativ durch die Eltern auch auf unserem Gelände, unmittelbar vor Beginn des Kurses durchgeführt werden. Die Teilnahme der Erziehungsberechtigten am Kurs ist nicht möglich. Da wir ausschließlich im Freien sein werden, ist wetterfeste Bekleidung erforderlich. Auch bei Regen findet der Kurs statt. Für eine Pause, sollte eigenständig ein Lunch eingepackt und Trinken mitgebracht werden. Wechselkleidung ist von Vorteil. Eigene Reitbekleidung kann mitgebracht werden, Reithelme stehen zur Verfügung. Fahrradhelme sind nicht erlaubt. Für die Teilnahme am Kurs ist es erforderlich, die Gebühren innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung zu entrichten und unseren Reitvertrag zu lesen und auszufüllen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen, verfällt die Kursgebühr. Bei einer rechtzeitigen Absage (bitte schriftlich), mindest 24 h vor Kursbeginn, wird das Guthaben als Gutschein für die Reitschule Jägerhof wertgeschrieben. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bei Fragen zum Kurs könnt ihr uns gerne jederzeit schriftlich kontaktieren. Anmeldungen sind bis zum 01.03.2022 über das Reitbuch möglich!

Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen! :-)


Hygienekonzept für den Aufenthalt und die Teilnahme an Kursen

- Beitrag veröffentlicht am 04.12.2021 -

BITTE LESEN VOR DEM BETRETEN DER ANLAGE.


1. Grundsätzliches

Jeder Besucher/-in des Jägerhofes oder der Reitschule Jägerhof, ist verpflichtet sich täglich selbst über die geltende Corona-Verordnung zu informieren und diese zwingend, unaufgefordert zu jeder Zeit umzusetzen. Dies gilt insbesondere, auf die eigenständige Einhaltung des Mindestabstandes von anderen Personen und die Maskentragepflicht. Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, die möglicherweise mit einer Erkrankung an Corona einhergehen können, haben Betretungsverbot für die gesamte Anlage. Sollten Verstöße seitens des Betreibers festgestellt werden, sehen wir uns gezwungen ein Hausverbot zu erteilen und werden dieses mit allen strafrechtlichen Maßnahmen verfolgen. Gebuchte Kurse werden durch Verstöße oder Missachten der Regeln durch Verschulden des Kunden, nicht zurückerstattet.

Auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg, können die geltenden Corona-Vorschriften eingesehen werden:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

2. Regelungen zum Geschäftsablauf / für den Besucherverkehr

- Kontaktdaten zur Kontaktnachverfolgung der Reitbeteiligungen, Kursteilnehmer/-innen sowie etwaiger Begleitpersonen (beispielsweise Erziehungsberechtigte die ihre Kinder beaufsichtigen) und sonstiger Besucher/-innen, werden in der Regel elektronisch im Reitbuch dokumentiert. Beim Reitbuch handelt es sich um unser Onlinebuchungssystem und Organisationskalender, in welchem alle regelmäßig teilnehmenden Kunden erfasst sind. Insbesondere Reitbeteiligungen, welche außerhalb der Anwesenheit des Betreibers den Jägerhof betreten, sind verpflichtet sich selbst im Reitbuch einzutragen oder dem Veranstalter seinen Aufenthalt mit Datum und Uhrzeit zu melden. Sollte eine sofortige elektronische Dokumentation nicht möglich sein, so werden die tagsüber manuell erfassten Daten mit Ablauf des Tages durch den Betreiber im Reitbuch aktualisiert. Dies ist im laufenden Geschäftsbetrieb nicht möglich.

- Personen, die sich im Jägerhof aufhalten, sind verpflichtet gegenüber dem Betreiber oder seinen Erfüllungsgehilfen, schriftlich ihren Vor- und Nachnamen, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden, eine Telefonnummer anzugeben. Zur Überprüfung der Angaben, ist das Mitführen und Vorzeigen eines amtlichen Dokumentes erforderlich. Wer seine Daten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, wird von der Teilnahme ausgeschlossen. Für diesen gilt weiterhin ein Betretungsverbot des Jägerhofes.

- In geschlossenen Innenräumen gilt die Maskentragepflicht. Sofern eine Personenbegrenzung gilt, ist diese einzuhalten und auf das Mindeste zu reduzieren. Innenräume sind regelmäßig zu lüften. Von Seiten des Veranstalters ist es gewünscht, dass Innenräume während des gesamten Aufenthaltes unverschlossen bleiben (beispielsweise dauerhaft geöffnete Türen, Tore, Fenster), da der Reitsport generell im Freien stattfindet und eine Dauerlüftung in diesem Gebiet unproblematisch ist.

- Es ist ein Mindestabstand von mindestens 1,50 Meter zu anderen Personen einzuhalten. Wir dieser unterschritten, gilt die Maskentragepflicht.

- Sofern das Land Baden-Württemberg eine generelle Maskentragepflicht auferlegt, tritt diese an Stelle der oben genannten Regelungen.

- Im Umgang mit Pferden und beim Reiten sind generell Handschuhe zu tragen, da diese nach Empfehlung der FN (Reiterliche Vereinigung) dazu geeignet sind, schwerwiegende Unfälle beispielsweise beim Führen von Pferden zu vermeiden. In der Pandemiezeit geben diese hierzu zusätzlichen Schutz vor Übertragung von Krankheitserregern auf andere Personen, insbesondere, wenn Putzmaterial, Arbeitsgeräte, Stricke, Halfter, Zügel und Sättel angefasst werden. Alle genutzten Gegenstände sind durch das zur Verfügung gestellte Reinigungs- oder Desinfektionsmittel nach Nutzung zu Behandeln. Für Kinder sind ihre gesetzlichen Vertreter/-innen verantwortlich. Kontrollen hierüber erfolgen durch den Veranstalter sowie seine Erfüllungsgehilfen.

- Wenn ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich ist, muss dieser entweder von einem Leistungserbringer (anerkanntes Testzentrum durch Landratsamt Sigmaringen) durchgeführt und bescheinigt worden sein, oder durch den Veranstalter/Betreiber, seinen Erfüllungsgehilfen, selbst durchgeführt werden, sofern eine Befähigung dazu vorliegt. Der Antigen-Schnelltest kann auch selbst unter Aufsicht einer volljährigen Person oder dem Veranstalter/seinem Erfüllungsgehilfen, durchgeführt werden und ist nur für die Teilnahme an Kursen oder den Aufenthalt im Jägerhof gültig. Ein Schnelltest eines Leistungserbringers darf nicht älter als 24 Stunden sein. PCR-Tests sind zugelassen.

- Veranstalter/-innen und Betreiber/-innen müssen Test-, Impf- und Genesenennachweise grundsätzlich mit digitalen Anwendungen wie etwa der CovPassCheck-App kontrollieren und mit einem Ausweisdokument wie Personalausweis oder Führerschein abgleichen.

- Für nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte, Arbeitgeber sowie Selbständige, bei denen direkte Kontakte untereinander und zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, gilt für den Zutritt zu den Arbeitsstätten und für den Testnachweis die 3G-Regel (Antigen-Schnelltest).

- Schülerinnen oder Schüler unter 18 Jahren, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, müssen keinen Testnachweis vorlegen bzw. sind vom dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen. Es reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.

- Ausnahme Schulferien: Nicht immunisierte 6- bis 17-jährige Schülerinnen und Schüler müssen für den Zutritt zu geschlossenen Räumen in allen Stufen einen Antigen-Testnachweis vorlegen. Immunisierte 6- bis 17-jährige Schülerinnen und Schüler müssen für den Zutritt zu geschlossenen Räumen nur in der Alarmstufe II einen Nachweis erbringen: hier gilt 2G plus. Sportangebote in den Ferien im Freien können von 6- bis 17-jährigen Schülerinnen und Schülern generell ohne Nachweis besucht werden.

- Kinder bis einschließlich fünf Jahre und Kinder, die älter, aber noch nicht eingeschult sind, haben in allen Stufen ohne Nachweis Zutritt.

- Für alle Personen ab 0 Jahren mit typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.

- Der kurzfristige Aufenthalt im Innenbereich, um Kinder in die Obhut der Trainerinnen und Trainer oder Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu übergeben oder von diesen wieder abzuholen, ist nicht-immunisierten Personen auch ohne Testnachweis gestattet.



3. Stufenabhängige Regelungen

- Basisstufe: In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel. Ein negativer Antigen-Schnelltest ist bei nicht geimpften und nicht genesenen Personen ausreichend. Dies gilt auch für ehrenamtlich Tätige wie Trainerinnen und Trainer.

- Warnstufe: In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel – wobei hier ein negativer PCR-Test erforderlich ist. Im Freien gilt die 3G-Regel – hier ist ein negativer Antigen-Schnelltest ausreichend. Dies gilt auch für ehrenamtlich Tätige wie Trainerinnen und Trainer.

- Alarmstufe: In geschlossenen Räumen und im Freien gilt die 2G-Regel. Dies gilt auch für ehrenamtlich Tätige wie Trainerinnen und Trainer.

- Alarmstufe II: In geschlossenen Räumen gilt 2G+ (*). Im Freien gilt die 2G-Regel. Dies gilt auch für ehrenamtlich Tätige wie Trainerinnen und Trainer.

- Für Beschäftigte gelten die unter Punkt 2 beschriebenen 3G-Regeln für den Zutritt zur Arbeitsstätte

(*) Geboosterte Personen, also genesene und geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht bei 2G+ ausgenommen.

Wiederaufnahme des Reitbetriebs

- Beitrag veröffentlicht am 01.12.2021 -

Das Warten hat ein Ende! 
Ab sofort nehmen wir den Reitbetrieb wieder auf. Das heißt, es werden wieder Kurse, Reitunterricht, Thementage und Kindergeburtstage veranstaltet. Diese können regulär gebucht werden. Ab jetzt gelten setzten auch wieder die Fristen für die Reitkarten mit beschränkter Gültigkeit ein.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme und der Besuch des Jägerhofes nur nach Einhaltung der tagesaktuellen Coronaregeln möglich ist. Bitte machen Sie sich bereits vor dem Besuch unserer Anlage, mit unserem Hygienekonzept vertraut.

1. Reiterflohmarkt im Jägerhof

- Beitrag veröffentlicht am 04.08.2021 -

Wir laden euch herzlich zu unserem ersten Reiterflohmarkt ein!
Teilen erwünscht!

Vorübergehende Schließung der Reitschule

- Beitrag veröffentlicht am 01.06.2021 -

Aktuell bieten wir auf unbestimmte Zeit keinen Reitunterricht an. Wenn Sie aber dennoch eine Kontaktaufnahme mit uns wünschen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder schreiben uns eine E-Mail. Telefonisch sind wir nur bedingt erreichbar, wenn Sie uns in einer Nachricht um Rückruf bitten, melden wir uns bei Ihnen zurück. Bitte überprüfen Sie Ihren Spamordner, wenn Sie vergebens auf unsere Antwort warten.